NEIN zum Betreuungsgeld!

Das durch die CSU auf den Weg gebrachte Betreuungsgeld wird die Situation von Frauen/Familien in Bayern in keiner Weise verbessern. Die CSU verfolgt mit ihrer „Fernhalteprämie“ nicht das Ziel, Familien zu fördern, sondern sie treibt einzig und allein der Machterhalt in Bayern an. Seehofer möchte verhindern, dass kurz vor der bayerischen Landtagswahl, auf Grund des Anspruches auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige, eine Klagewelle auf die bayerischen Kommunen zurollt. Aber statt dieser mit einem raschen und qualitativen Ausbau der Kindertagesstätten entgegenzutreten, setzt er auf das Betreuungsgeld, dass das längst überholte Bild der „sorgenden Frau, die zuhause bleibt“ wieder aufleben lassen soll. Die AsF Bayern lehnt das Betreuungsgeld aus folgenden Gründen ab:

Das Betreuungsgeld verhindert Unabhängigkeit Die „CSU-Fernhalteprämie“ hält Frauen vom Arbeitsmarkt fern und führt sie in die wirtschaftliche Abhängigkeit. Das Betreuungsgeld passt nicht in die heutige Gesellschaft und in deren rechtliche Rahmenbedingungen. So machen zum Beispiel das Unterhaltsrecht und auch die Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichts deutlich, dass heutzutage verstärkt von der gleichen Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben ausgegangen wird. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein zentraler Punkt. Das Betreuungsgeld fördert längere Erwerbsunterbrechungen, zumeist der Frauen, und verschlechtert somit deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich. Eine eigenständige Existenzsicherung wird erschwert und drängt Frauen in die wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Lebenspartner oder des Staates.

Das Betreuungsgeld verhindert echte Wahlfreiheit Die „CSU-Fernhalteprämie“ erschwert den Ausbau von Kindertagesstätten. Gerade Bayern muss in den Ausbau der Betreuungsangebote investieren. Derzeit wird in manchen Gebieten Bayerns gerade mal eine Betreuungsquote von 15 Prozent erreicht, erwartet wird jedoch ein Bedarf von ca. 35 Prozent. Die 1,2 Millionen, die die CSU für das Betreuungsgeld ausgeben möchte, fehlen für den dringend benötigten Ausbau der Kindertagesbetreuungsplätze. Derzeit besteht keine Wahlfreiheit, da in Bayern nicht genügend Betreuungsplätze vorhanden sind. Für Familien, die zwei Einkommen für den Lebensunterhalt brauchen, wären die monatlich 150,-- Euro nicht einmal ein Trostpflaster. Sie haben sowieso keine Wahl.

Das Betreuungsgeld verhindert die gemeinsam Sorge von Frauen und Männern für ihre Kinder. Die „CSU-Fernhalteprämie“ erschwert eine partnerschaftliche Erziehung der Kinder. Das Betreuungsgeld fördert die Alleinverdienerpartnerschaft, da hierbei noch immer zumeist der Mann gezwungen wird, allein für den Familienunterhalt zu sorgen. Der Ausbau von Kindertagesstätten jedoch ist ein unverzichtbarer Schritt zur Förderung der partnerschaftlichen Kindererziehung. Durch gute Betreuungsangebote könnte zum Beispiel eine Reduzierung der Arbeitszeit beider Elternteile ermöglicht werden. Die Betreuung der Kinder in einer Kindertagesstätte bedeutet nicht grundsätzlich, dass Eltern weniger Erziehungsleistung erbringen. Maßgeblich für eine intakte Familie ist, wie es jedem einzelnen in der Familie geht. Wichtig hierfür ist es, Freiräume für jede Einzelne und jeden Einzelnen zu schaffen. Denn zufriedene Eltern haben auch zufriedene Kinder.

Das Betreuungsgeld verhindert Qualität. Die „CSU-Fernhaltprämie“ verhindert qualitative Kinderbetreuung. Das Betreuungsgeld soll an all diejenigen ausgezahlt werden, die ihre Kinder entweder selbst zu Hause betreuen, oder von irgendjemandem betreuen lassen. Tagesmütter zum Beispiel, die durch das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz gerade in die qualifizierte Kindertagespflege aufgenommen wurden, dürfen nicht in Anspruch genommen werden. Vom Ausbau qualitativ hochwertiger Betreuungseinrichtungen profitieren alle: die Kinder, da ein Besuch einer guten Kindertagesstätte nachweislich ihre sozial-kognitive Kompetenzen, die Sprachentwicklung sowie das prosoziale Verhalten stärkt und die Frauen und Männer, da er den Wunsch, Zeit mit den Kindern zu verbringen und trotzdem erwerbstätig zu sein, ermöglicht und somit deren Lebensqualität steigert.

In diesem Zusammenhang fordern wir daher,

  • dass die 1,2 Millionen eins zu eins für die Bereitstellung einer qualitativ hochwertigen Betreuungsinfrastruktur verwendet werden.
  • eine Verbesserung des BayKiBiG unter anderem mit einem Betreuungsschlüssel von 1 zu 8.
  • die finanzielle Aufwertung des Berufes Erzieherin/ Erzieher und keine „Schmalspur“ - Umschulungen von Arbeitssuchenden.
  • dass das Kindergeld gerechter gestaltet wird und Geringverdiener-Familien stärker unterstützt werden.